Mitgliedschaft

10. Januar 2011

Download Beitragsordnung und Aufnahmeantrag HIER

Tennisabteilung TSG Waldbüttelbrunn
Jahnstraße
97297 Waldbüttelbrunn

Im wahrsten Sinne des Wortes ist Ihre Mitgliedschaft bei der Tennisabteilung Waldbüttelbrunn nicht umsonst.
Nette Menschen, Geselligkeit, ausreichend Gelegenheit zum Feiern und nebenbei noch Tennis spielen – das bieten wir.
Und dafür müssten Sie lediglich bieten:

  1. Die Mitglieder der Tennisabteilung haben folgende Beiträge zu entrichten:
    Beitragsgruppe TSG-Jahresbeitrag Tennisabt.-Jahresbeitrag
    I. Erwachsene € 60,00 € 56,00
    II. * Ehepaare/Familie € 110,00 € 82,00
    III. Jugendliche bis 18 Jahre € 26,00 € 28,00
    IV. Kinder bis 14 Jahre (s. Punkt 12) € 13,00 € 23,00
    V. Schüler, Studenten bis 25 Jahre auf Antrag € 30,00 € 28,00
    VI. Passive Mitglieder € 60,00 € 17,00
    VII. Passive Familie €110,00 € 34,00
  2. Die Einstufung in die Beitragsgruppe V bis VI und VII setzen einen besonderen Antrag voraus. Dieser Antrag muss für die Beitragsgruppe V in jedem Jahr neu und bis  spätestens 31.01. des Jahres schriftlich an die Vorstandschaft gestellt werden.
  3. Die Beitragsgruppen II, IV und V können auch in dem Jahr in Anspruch genommen werden, in dem das Grenzalter erreicht wird.
  4. Bei Neuanmeldungen wird folgende Aufnahmegebühr erhoben (bis auf Widerruf außer Kraft) : Beitragsgruppe I 50,00 Euro, -II 100,00 Eur
  5. Die Mitgliederversammlung kann mit 2/3-Mehrheit beschließen, dass außer den Beiträgen eine zusätzliche Umlage erhoben wird, wenn die finanzielle Lage der Tennis-abteilung dies erfordert.
  6. Abmeldungen sind bis spätestens 31.12. des entsprechenden Jahres per Einschreiben an  den Abteilungsleiter zu richten. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
  7. Bei Austritt und Passivierung ist der Platzschlüssel (Erhalt gegen Pfand beim 1.  Abteilungsleiter) an den 1. Abteilungsleiter wieder zurückzugeben.
  8. Für Nichtmitglieder beträgt der Preis pro Stunde und Person € 2,50 (bis 16.00 Uhr) bzw. € 4,00. Der Mitspieler muss Mitglied der Tennisabteilung sein.
  9. Bei Nichtbezahlung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt gemäß unserer Abteilungsordnung § 7 Ausschluss aus unserer Tennisabteilung.
  10. Der Beitrag für die Tennisabteilung und der für den Hauptverein wird getrennt eingezogen.
  11. Die Gebühren für Arbeits- und Gaststunden werden jeweils von der Tennisabteilung am Jahresanfang eingezogen.
  12. Kinder bis 14 Jahren sind vom Beitrag der Tennisabteilung befreit, sofern die Eltern Beitragszahler im Sinne des Familienbeitrages sind.

* entspricht dem Familienbeitrag der TSG

Stand 06.01.2011

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